| Merkblatt für den Veranstalter einer Spielmobilaktion |
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| Verleih | |||
| Geschrieben von: Kreisjugendring Göppingen | |||
| Freitag, 24. Juni 2005 um 14:31 Uhr | |||
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Bei der Ankunft der SpielmobilmitarbeiterInnen muss nachfolgendes geklärt werden: 1. Wer ist während der Veranstaltung Ansprechpartner und wo ist dieser zu finden oder wie ist dieser zu erreichen (Handy-Nummer austauschen)? Nach dem Abbau muss nachfolgendes geklärt werden: 1. Der im Spielmobilordner beigefügte Stundenzettel muss ausgefüllt und unterschrieben werden.
Allgemein: - Wenn nur ein Betreuer, eine Betreuerin vom KJR anwesend ist, - Wenn nur ein Betreuer, eine Betreuerin vom KJR anwesend ist, müssen für den Auf- und den Abbau der Hüpfburg drei Helfer vom Veranstalter gestellt werden. Ebenso muss eine ebene Aufbaufläche und ein dauerhafter 230 Volt Stromanschluss vorhanden sein. - Wenn Kinderschminken bestellt wurde so muss der Veranstalter einen Tisch mit Sitzmöglichkeiten und einen ausreichenden Sonnenschutz zur Verfügung stellen. - Den Anweisungen des Betreuungspersonals ist für den Bereich des Spielbetriebs unbedingt Folge zu leisten! - Die Aufsichtspflicht der BetreuerInnen erstreckt sich nur auf die bespielten Geräte. Die BetreuerInnen des KJR können keine dauerhafte Aufsicht für einzelne Kinder wahrnehmen.
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Merkblatt für den Veranstalter einer Spielmobilaktion mit Betreuung über den KJR




