Newsletter

Merkblatt für den Veranstalter einer Spielmobilaktion Drucken E-Mail
Verleih
Geschrieben von: Kreisjugendring Göppingen   
Freitag, 24. Juni 2005 um 14:31 Uhr

Merkblatt für den Veranstalter einer Spielmobilaktion mit Betreuung über den KJR

Bei der Ankunft der SpielmobilmitarbeiterInnen muss nachfolgendes geklärt werden:

1. Wer ist während der Veranstaltung Ansprechpartner und wo ist dieser zu finden oder wie ist dieser zu erreichen (Handy-Nummer austauschen)?
2. Wo genau und wie wird aufgebaut?
3. Wann geht es genau los und wann ist genau Ende?
4. Evtl. Verlängerungen abklären und Zusatzkosten ausweisen.
5. Gibt es fixe Pausen (z.B. Ansprachen, Aufführungen etc.)?
6. Wo befindet sich ein Erste-Hilfe Kasten bzw. Personal das hierfür zuständig ist?
7. Klären, wo es was zu Essen und zu Trinken für die MitarbeiterInnnen gibt (es müssen z.B. ausreichend Getränkemärkchen verteilt werden!).
8. Die Checkliste muss ausgefüllt werden (Anfangsbestand).

Nach dem Abbau muss nachfolgendes geklärt werden:

1. Der im Spielmobilordner beigefügte Stundenzettel muss ausgefüllt und unterschrieben werden.
2. Die Checkliste muss ausgefüllt werden (Endbestand).
3. Lob und auch Kritik sollte nun kurz besprochen werden.

 

Allgemein:

-  Wenn nur ein Betreuer, eine Betreuerin vom KJR anwesend ist,
   ..müssen für den Auf- und den Abbau des Spielmobils zwei Helfer vom Veranstalter gestellt werden.
   ..muss mindestens ein Betreuer/Betreuerin während des Spielbetriebs vom Veranstalter zusätzlich gestellt werden.

-  Wenn nur ein Betreuer, eine Betreuerin vom KJR anwesend ist, müssen für den Auf- und den Abbau der Hüpfburg drei Helfer vom Veranstalter gestellt werden. Ebenso muss eine ebene Aufbaufläche und ein dauerhafter 230 Volt Stromanschluss vorhanden sein.

- Wenn Kinderschminken bestellt wurde so muss der Veranstalter einen Tisch mit Sitzmöglichkeiten und einen ausreichenden Sonnenschutz zur Verfügung stellen.

-  Den Anweisungen des Betreuungspersonals ist für den Bereich des Spielbetriebs unbedingt Folge zu leisten!

-  Die Aufsichtspflicht der BetreuerInnen erstreckt sich nur auf die bespielten Geräte. Die BetreuerInnen des KJR können keine dauerhafte Aufsicht für einzelne Kinder wahrnehmen.



Verteile diesen Artikel in folgenden Netzwerken:
Digg! Google! Facebook! MySpace! Mister-Wong! Free Joomla PHP extensions, software, information and tutorials.