Newsletter

e-ringpost


Empfange HTML?

Allgemeine Ausleihbedingungen Drucken E-Mail
Verleih
Geschrieben von: Kreisjugendring Göppingen   
Mittwoch, 22. März 2006 um 01:00 Uhr

Allgemeine Ausleihbedingungen Stand 01.04.2005

Allgemein:

Für Abholung und rechtzeitige Rückgabe ist der Ausleiher verantwortlich. Bei Absagen von Bestellungen bis zu zwei Wochen vor dem Ausleihtermin werden 10, bis zu einer Woche vorher 15 und bis zu drei Tagen vorher 20 Verwaltungsgebühr erhoben. Zelte müssen in trockenem Zustand zurückgegeben werden. Der Ausleiher haftet während der Ausleihdauer für jegliche Art von Beschädigungen und bei Verlust des Materials. Ausleihe erfolgt nur nach der Anerkennung der Ausleihbedingungen und rechtsverbindlicher Unterschrift. Der KJR übernimmt für keinerlei Schäden, die durch oder am ausgeliehenen Material entstehen, Haftung. An- und Abtransport ist im Regelfall Aufgabe des Ausleihers.
Abholort ist der Kreisjugendring Göppingen, Schlachthausstr. 22, 73312 Geislingen
Tel.: 07331-301758 Fax: 07331-301759 - Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .

Für Nachreinigungsarbeiten bzw. den Aufbau der Zelte zum Trocknen werden Kosten gemäß den jeweils gültigen Sätzen des Kreisjugendrings Göppingen zusätzlich in Rechnung gestellt.

Für das Spielmobil:

Die Benützung des Spielmobils kann unter der Beteiligung mindestens eines/einer Mitarbeiters/Mitarbeiterin des Kreisjugendrings Göppingen erfolgen.
Den Mitarbeitern ist eine Aufwandsentschädigung gemäß den jeweils gültigen Sätzen des Kreisjugendringes Göppingen zu bezahlen. Des Weiteren trägt der Veranstalter dafür Sorge, dass die MitarbeiterInnen ausreichend mit Getränken und ggf. Essen versorgt sind (Essensmarken etc.)!
Mit der Leihgebühr sind die allgemeinen Kosten des Einsatzes gedeckt, bei besonders hohem Materialverbrauch werden, nach vorheriger Absprache, diese Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
Für Personenschäden, die beim Einsatz der Spielgeräte entstehen, haftet der Ausleiher.
Dem Ausleiher wird eine Rechnung über die Gesamtkosten zugesandt.

Für die Hüpfburg:

Mit der Leihgebühr sind die allgemeinen Kosten des Einsatzes gedeckt. Für Personenschäden, die beim Einsatz der Hüpfburg entstehen, haftet der Ausleiher.

Dem Ausleiher wird eine Rechnung über die Gesamtkosten zugesandt.

Der Aufbau der Hüpfburg muss auf ebenem, von Steinen befreitem Untergrund auf der Schutzfolie erfolgen. Der Auf- und Abbau muss anhand der bei Abholung der Burg mit ausgehändigten Bilderserie erfolgen. Schäden, welche beim Einsatz an der Burg verursacht wurden sind dem Kreisjugendring bei Abgabe mit zu teilen. Reparaturen nach dem Verleih der Burg oder am Anhänger sind vom Ausleiher zu bezahlen.


 



Verteile diesen Artikel in folgenden Netzwerken:
Digg! Google! Facebook! MySpace! Mister-Wong! Free Joomla PHP extensions, software, information and tutorials.