Neuigkeiten zu den Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz Drucken E-Mail
Vereinsrecht
Mittwoch, 22. Februar 2006 um 01:00 Uhr

Erstmals können Vereine und Verbände die vorgeschriebene Belehrung ehrenamtli-cher Helferinnen und Helfer auf Ferienfreizeiten zur Vermeidung von lebensmittelbe-dingten Erkrankungen eigenständig übernehmen.
Nach einer Initiative des Landesjugendrings Mitte vergangenen Jahres Ist die verein-fachte Form der Belehrung möglich.
www.ljr-bw.de ==> Publikationen ==> Arbeitshilfen
 

In den Sommerferien hat uns folgende Nachricht durch das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg erreicht:

Für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen wird die Belehrung zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen jetzt vereinfacht. Die Belehrung durch die Gesundheitsämter entfällt und wird durch ein Merkblatt mit umfassenden Informationen über den sicheren Umgang mit Lebensmitteln ersetzt.

Hierzu übersenden wir in der Anlage die Pressemitteilung des MAS (siehe weiter unten). Sobald die notwendigen Vereinbarungen mit den Gesundheitsämtern über die Gestaltung eines solchen Merkblatts getroffen wurden bzw. uns dieses vorliegt, werden wir euch ausführlich informieren.

Wir wünschen euch noch eine schöne Ferienzeit.

Die MitarbeiterInnen in der Geschäftsstelle des LJR

PRESSEMITTEILUNG 17. August 2005
Nr. 255/2005

Erleichterung für Ehrenamtliche: Ministerium für Arbeit und Soziales ersetzt mündliche Belehrung zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen durch Merkblatt

Arbeits- und Sozialminister Andreas Renner: Gesundheitsbelehrung wird vereinfacht - Hygieneanforderung bleibt auf demselben Niveau
 
"Für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen wird die Belehrung zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen jetzt vereinfacht." Dies sagte Arbeits- und Sozialminister Andreas Renner heute (17. August 2005).  Gleichzeitig betonte der Minister: "Die Hygieneanforderungen, die auch Ehrenamtliche erfüllen müssen, wenn sie auf Festen Speisen und Getränke anbieten, bleiben auf demselben Niveau wie bisher."

Künftig werde die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch ein Merkblatt mit umfassenden Informationen über den sicheren Umgang mit Lebensmitteln ersetzt, sagte der Minister weiter. Bisher hatte die erste Belehrung mündlich durch einen Arzt des Gesundheitsamtes stattgefunden; oft waren dafür Gebühren erhoben worden.

"Mit dem neuen Verfahren entbürokratisieren wir die notwendige Belehrung über die lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Zugleich tragen wir der Philosophie des Infektionsschutzgesetzes Rechnung, das betont auf die Eigenverantwortung und die  Mitwirkung und Zusammenarbeit der Beteiligten setzt", sagte Renner.

Weiter betonte der Minister, wie wichtig es sei, beim Umgang mit Lebensmitteln die Vorschriften einzuhalten: Hygienemangel könne zu besonders für Kleinkinder und ältere Menschen schwerwiegenden Erkrankungen wie starkem Durchfall oder Virushepatitis führen. "Bei Vereins- und Straßenfesten kann schnell ein großer Personenkreis betroffen sein. Deshalb erwarten wir, dass die Vereine und Veranstalter eigenverantwortlich dafür sorgen, dass ihren freiwilligen Helferinnen und Helfern die notwendigen Kenntnisse über den Infektionsschutz und die Lebensmittelhygiene vermittelt werden", unterstrich Renner.

Darüber hinaus würden die Gesundheitsämter nach wie vor die Entwicklung von Krankheiten, die mit Lebensmitteln in Verbindung gebracht werden, sorgfältig beobachten. Bei Verdacht auf lebensmittelbedingte Erkrankungen seien die zuständigen Behörden angewiesen, die möglichen Ursachen sowohl durch Untersuchung von Proben der vermutlich verzehrten Lebensmittel als auch durch die Untersuchung von Stuhlproben der Helfer zu ermitteln.



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