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Leitfaden für Delegierte Drucken E-Mail
Konzeptionelles
Geschrieben von: Kreisjugendring Göppingen   
Montag, 31. März 2008 um 01:00 Uhr

Unser Leitfaden für Delegierte und Interessierte kann hier downgeloadet werden.

Hier sind alle relevanten Infos über unseren Verein zusammengefasst.

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Diese Datei herunterladen (Leitfaden für Delegierte des KJR  (03-2008).pdf)Leitfaden für Delegierte des KJR (03-2008).pdf133 Kb


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Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung Drucken E-Mail
Konzeptionelles
Geschrieben von: Fortbildungen KJR   
Montag, 05. November 2007 um 16:44 Uhr

Hier steht zum Download unsere aktuelle Geschäftsordnung für unsere Delegiertenversammlungen bereit:

Anlagen:
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Diese Datei herunterladen (Geschäftsordnung für DV.pdf)Geschäftsordnung für DV.pdf17 Kb


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Satzung des KJR Göppingen e.V. Drucken E-Mail
Konzeptionelles
Geschrieben von: Kreisjugendring Göppingen   
Montag, 05. November 2007 um 02:00 Uhr

Anlagen:
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Diese Datei herunterladen (Satzung Stand 07.pdf)Satzung Stand 07.pdf51 Kb


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Geschäftsordnung des Verwaltungsrates Drucken E-Mail
Konzeptionelles
Freitag, 01. Juli 2005 um 02:00 Uhr

Geschäftsordnung des Verwaltungsrats des Kreisjugendrings

Stand 6/2005

Zusammensetzung:
1. Vorstand des Kreisjugendrings
2. je einem, von den Fraktionen des Kreistages benannten Mitglied oder deren StellvertreterInnen.
3. einer Anzahl gewählter Mitglieder aus der Delegiertenversammlung, die der Anzahl der Kreistagsfraktionen entspricht.
4. Vom Kreisjugendamt der Amtsleiter, die Amtsleiterin oder deren Stellvertretung, sofern diese hierzu bereit sind.

Der VWR kann beratende Mitglieder hinzuziehen.

Aufgaben:
1. Den Kontakt und die Zusammenarbeit des KJR mit den Kreistagsfraktionen sicherzustellen und zu forcieren.
2. Wahl des/der hauptamtlichen Geschäftsführers/in auf Empfehlung des Vorstandes
3. Vorberatung des Haushaltsplanes
4. Vorberatung Konzeption

Einladung zur Sitzung:
Der Vorstand lädt mindestens drei Wochen vor dem Termin schriftlich unter Angabe der Tagesordnung ein. Auf schriftlichen Antrag eines Mitglieds des VWR muss vom Vorstand innerhalb von 6 Wochen eine Verwaltungsratssitzung unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.

Tagesordnung:
Wird vom Vorstand zusammengestellt. Anträge zur Tagesordnung müssen bis spätestens 7 Tage vor der Sitzung schriftlich über die Geschäftsstelle an den Vorstand eingereicht werden.

Sitzungsleitung:
Die Sitzung wird von dem/der Vorsitzenden geleitet. Bei Abwesenheit von einem Stellvertreter / einer Stellvertreterin.

Sitzungsintervall:
Das Gremium trifft sich mindestens 1 Mal im Jahr oder bei Bedarf.

Beschlussfähigkeit:
Das Gremium ist mit den anwesenden Mitgliedern beschlussfähig.

Abstimmungen:
Für Beschlüsse ist eine einfache Mehrheit erforderlich.

Protokoll:
Von den Sitzungen sind Ergebnisprotokolle zu führen und allen Mitgliedern zuzusenden.
Der Versand des Protokolls soll spätestens 14 Tage nach der Sitzung erfolgen. Die Protokollgenehmigung erfolgt in der darauf folgenden Sitzung.

Nachbenennung:
Beim Ausscheiden von Mitgliedern des Kreisjugendrings wird von der Delegiertenversammlung eine Nachwahl durchgeführt.
Die Fraktionen benennen eine/n andere/n Vertreter/in.
Das Jugendamt benennt eine/n andere/n Vertreter/in.

Vertraulichkeit:
Die Beratungen des VR sind vertraulich.



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Konzeption Drucken E-Mail
Konzeptionelles
Geschrieben von: Fortbildungen KJR   
Freitag, 24. Juni 2005 um 14:26 Uhr

Hier kann unsere Konzeption im PDF-Format gedownloaded werden!

Anlagen:
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Geschäftsordnung des Vorstands Drucken E-Mail
Konzeptionelles
Donnerstag, 01. Juli 2004 um 18:32 Uhr

Geschäftsordnung des Vorstands des Kreisjugendrings

Stand 05/04

 

Zusammensetzung: lt. Satzung

Der Vorstand besteht aus bis zu fünf stimmberechtigten Personen und dem/der GeschäftsführerIn mit beratender Stimme sowie etwaige vom Vorstand zu berufende ReferentInnen, die auch beratenden Stimme haben. Der Vorstand gliedert sich in eine/n erste/n Vorsitzende/n und zwei stellvertretende Vorsitzende und bis zu zwei BeisitzerInnen, je nach Beschluss der Delegiertenversammlung.

 

Aufgaben:

Der Vorstand legt die Leitlinien für die Arbeit des KJRs fest.

Dienst und Fachaufsicht über das Personal der Geschäftsstelle

Kontroll- und Entscheidungsorgan 

Vorbereitung des Haushaltsplanes

Vorbereitung Konzeption

Vorbereitung der Jahresplanung

Vorbereitung der Geschäftsberichte

Eine interne Aufgabenverteilung soll stattfinden.

 

Einladung zur Sitzung:
Eingeladen wird mindestens eine Woche vor dem Termin schriftlich oder über E- Mail unter Angabe der Tagesordnung.

 

Tagesordnung:
Wird von der Geschäftsstelle in Absprache mit dem Vorstand zusammengestellt.

Sie wird den Vorstandsmitgliedern rechzeitig zugestellt. Die entgültige TO wird zu Beginn der Sitzung beschlossen.

 

Sitzungsleitung:
Die Sitzung wird von dem/der Vorsitzenden geleitet. Bei Abwesenheit von einem Stellvertreter / einer Stellvertreterin.

 

Sitzungsintervall:
Das Gremium trifft sich lt. Satzung mindestens 6 mal im Jahr.

 

Beschlussfähigkeit:

Das Gremium ist mit mindestens 50 % der Mitglieder beschlussfähig.

 

Abstimmungen:
Für Beschlüsse ist eine einfache Mehrheit erforderlich.

 

Protokoll:

Von den Sitzungen sind Ergebnisprotokolle zu führen und allen Mitgliedern zuzusenden. Der Versand des Protokolls wird nicht näher bestimmt, es steht daher frei, dies über E-Mail zu veranlassen. Er soll spätestens 14 Tage nach der Sitzung erfolgen. Die Protokollgenehmigung erfolgt in der darauffolgenden Sitzung.

 

Öffentlichkeit

Vorstandssitzungen sind öffentlich. Auf Antrag eines Mitglieds des Vorstands kann die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden.

Nichtöffentliche Punkte sind vertraulich.

 

 

Änderungen der Geschäftsordnung:

Die GO kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.


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Dokumentation des Werkstatttags vom 27.03.2004 Drucken E-Mail
Konzeptionelles
Mittwoch, 07. April 2004 um 19:16 Uhr

Dokumentation des Werkstatttags des Kreisjugendrings Göppingen e.V.

 

Am Werkstatttag (WT) nahmen insgesamt 24 Vertreter aus den unten genannten Einrichtungen und Verbänden teil. Zum Teil waren die Vertreter nur zeitweise anwesend.

 

AGFJ Jugendhaus Tälesbahnhof

AGFJ Maikäferhäusle Geislingen

Schulsozialarbeit Geislingen 

Jugendrotkreuz KV Göppingen

Schwäbischer Albverein

Jugendtreff Matrix- Rupert-Mayer-Haus

Stadtjugendring Geislingen

Stadtjugendring Göppingen

Kreisjugendring Göppingen (Vorstand)

DPSG Bezirk Hohenstaufen

Kreisjugendamt

BDKJ Bund deutscher katholischer Jugend

Ev. Jugendwerk Bez. Göppingen

Landratsamt Göppingen, Sozialdezernat

Naturfreundejugend

 

Die komplette Dokumentation kann unter "Infos zur Jugendarbeit" // "Downloads" // "Konzeptionelles" // Dokumentation Werkstatttag downgeloaded werden.

 

Die Bilder zum Werkstatttag befinden sich in der Bildergalerie!

 


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Werkstatttag vom 27.03.2004 Drucken E-Mail
Konzeptionelles
Sonntag, 28. März 2004 um 13:33 Uhr

 

Der KJR veranstatltete am 27.03.2004 seinen ersten Werkstatttag. Der Tag wurde auf kreative Weise dafür genutzt, die inhaltlichen Zielsetzungen des Dachverbandes festzulegen.

Die drei wichtigsten Entwicklungsbereiche des KJR sind:

 

  1. Die Entwicklung des KJR zu einem unterstützenden Netzwerk für alle die im Kinder- und Jugendbereich im Landkreis Göppingen arbeiten.

  2. Die Stärkung und Motivierung von Ehrenamtlichen MitarbeiterInnen.

  3. Die politische Arbeit des Dachverbands soll forciert werden. Hierzu soll ein politischer Arbeitskreis gebildet werden.



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Selbstverständnis Drucken E-Mail
Konzeptionelles
Geschrieben von: Thomas Franz   
Mittwoch, 11. Februar 2004 um 11:58 Uhr

Der Kreisjugendring Göppingen e.V. ist der Dachverband von über 25000 Kindern und Jugendlichen im Landkreis Göppingen. Er wird getragen von 35 Mitgliedsverbänden. Ziel unserer Arbeit ist die Verbesserung der Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen im Landkreis.


 

Bei unseren Mitgliedsverbänden kann man:

 

 

  • nette Leute treffen

     

  • Gemeinschaft und Solidarität erfahren

     

  • Neues ausprobieren

     

  • in ferne Länder reisen

     

  • die eigenen Interessen vertreten

     

  • für eine bessere Welt kämpfen

     

Theater spielen, Klettern, Musik machen, Tanzen, Wandern, was lernen, Sport treiben, sich politisch engagieren, ...

kurz: gemeinsam was erleben!

Der Kreisjugendring Göppingen ist ein eingetragener Verein mit einem ehrenamtlichen Vorstand, der aus den Mitgliedsverbänden gewählt wird. Mitglied können Jugendvereinigungen werden, die u. a. mehr als 50 Mitglieder und eine eigenständige Jugendsatzung haben.



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