Förderung der Internationalen Jugendarbeit 2004/05 Drucken E-Mail
Fördermittel, Geld, Versicherungen und Preise
Montag, 19. Juli 2004 um 15:58 Uhr

Jetzt schon an die Förderung 2005 denken!!!!

Antragsfristen für Anmeldungen zum Kinder- und Jugendplan des Bundes - Sonderprogramme für Internationale Jugendarbeit - 2005 - und Hinweis zur Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

Die Fördersätze der KJP-Sonderprogramme sind wesentlich höher als beim Landesjugendplan. Tagessätze belaufen sich bei Jugendlichen auf 15,- Euro je TeilnehmerIn, hinzu kommt noch eine Pauschale von 51,- Euro. Bei Fachkräften liegen diese Sätze bei 20,- bzw. 77,- Euro. Will man ein aufwändiges Projekt starten, sind diese Fakten sicher ein Grund sich mal näher mit dem KJP zu befassen. Wann es Sinn macht sie zu beantragen, lässt sich aufgrund der vielen unterschiedlichen Länderprogramme nicht pauschal sagen und sollte in einem Beratungsgespräch geklärt werden. Generell gilt jedoch: Diese Förderung können alle Träger der Jugendarbeit (lokal bis bundesweit) beantragen, die mit den genannten Ländern einen neuen Kontakt aufbauen, ein Projekt von besonderer jugendpolitischer Bedeutung durchführen bzw. ein besonders anspruchsvolles Projekt planen, das den jeweiligen Anforderungen der bilateralen Programme entspricht. Auch die Projektpartner im Ausland sollten bei Ihrem Ministerium einen entsprechenden Antrag stellen. Lasst euch ausführlich beraten beim LJR Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. - bei den Regierungspräsidien bzw. euren jeweiligen Zentralstellen auf Bundesebene. Hier sind schon mal die Fristen für das folgende Jahr:

Antragsfrist beim Regierungspräsidium 15. September 2004 für Sonderprogramme mit Finnland, Russland, Spanien, Türkei, Israel und Tschechien.


Antragsfrist beim Regierungspräsidium 15. November 2004 für Sonderprogramme mit USA, SOE-Länder, Ungarn und Slowakische Republik, Litauen, Lettland und Estland, Großbritannien, Niederlande, Belgien, Italien, Portugal, Marokko, Tunesien, Ägypten, Palästinensische Gebiete, Kasachstan, Urkraine, Weißrussland, Mongolei, übrig Nachfolgestaaten der Sowjetunion (NUS), Multilaterale Maßnahmen, Jugendpolitische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern (JPE),


Achtung: Zuzüglich zum Formblatt "Sonderprogramme" sind die KJP-Formblätter A, A4 und A4Z für die Antragstellung verbindlich vorzulegen. Dies ergibt sich aus dem nunmehr einstufigen Antragsverfahren. Infos und Antragsformulare können auch von der Homepage des BMFSFJ www.bmfsfj.de/Politikbereiche/kinder-und-jugend,did=3520.html geladen werden.


Wichtig:
Es werden 2004 im BMFSFJ nur noch fristgerechte Anträge angenommen. Das Kultusministerium hat uns und die RPs daher gebeten, alle rechtzeitig auf das Verfahren hinzuweisen. Des Weiteren gibt es wichtige Änderungen zu beachten: z.B. Projekte im grenznahen Raum, bei den Fahrtkosten und Taschengeld, Begrenzung der TeilnehmerInnen, sowie einen Hinweis für die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Hierzu will das Ministerium in Zukunft Begründungen. Alle Infos im Schreiben des BMFSFJ.



Verteile diesen Artikel in folgenden Netzwerken:
Digg! Google! Facebook! MySpace! Mister-Wong! Free Joomla PHP extensions, software, information and tutorials.